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   BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20   

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https://dejure.org/2021,6084
BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20 (https://dejure.org/2021,6084)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - 5 StR 571/20 (https://dejure.org/2021,6084)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - 5 StR 571/20 (https://dejure.org/2021,6084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen; Revision wegen Annahme des Gerichts der tateinheitlichen Begehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 78b Abs. 1 Nr. 1
    Schwerer Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen; Revision wegen Annahme des Gerichts der tateinheitlichen Begehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20
    Die Ruhensregelung galt insoweit zwar auch rückwirkend für vor diesem Datum begangene Taten, aber nur, wenn sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2004 noch nicht verjährt waren (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89).
  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17

    Immaterieller Schaden (Adhäsionsausspruch: Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20
    Eine Anwendung dieser Ruhensregelungen kam deshalb nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, NStZ 2019, 141 mwN).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 348/20

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20
    Angesichts der die jeweiligen Mindeststrafen nur geringfügig überschreitenden Einzelstrafen und der sehr maßvollen Gesamtfreiheitsstrafe kann der Senat ausschließen, dass die Strafkammer zu (noch) niedrigeren Strafen gelangt wäre, wenn sie aufgrund der Verjährungsregelungen die jeweils tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zutreffend in Wegfall gebracht hätte, zumal sie die verjährten Taten mit dem ihnen zukommenden Gewicht auch im Rahmen der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen dürfen (BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - 5 StR 348/20, Rn. 4).
  • BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem

    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
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